Digitale Zeiterfassung – so geht’s!
Das große Comeback der Stempeluhr. Einfach per App einstempeln, Arbeitszeit erfassen, fehlerfrei abrechnen und dem Gesetzgeber einen Schritt voraus sein.


Zeiterfassung – mobil und stationär, über jedes Gerät
Mit der Stempeluhr von Planday können Mitarbeitende ihre Schichten und Pausen über ihr eigenes iOS- oder Android-Gerät beginnen und beenden. Darüber hinaus funktioniert Planday’s Zeiterfassung auch stationär am PC oder iPad im Betrieb.
Ortsspezifische Zeiterfassung – auf den Meter genau
Als Manager können Sie standortspezifische Regeln festlegen, so dass sich Mitarbeitende nur dann über die App einstempeln können, wenn sie tatsächlich am Arbeitsplatz sind. Für Ihre benutzerdefinierten Standortregeln können Sie selbst entscheiden, ob ein Mitarbeiter sich einstempeln kann, wenn er weniger als 100m entfernt ist, oder nur dann, wenn er mit dem Firmen-WLAN verbunden ist. Egal, wie Sie es handhaben wollen – Sie haben die volle Kontrolle.

Alles, was Sie für die Lohnabrechnung brauchen
Sobald ein Angestellter ein- und ausgestempelt hat, können Sie die endgültigen Stunden genehmigen, wodurch Sie einen Überblick über alle geleisteten Stunden und die Lohnkosten erhalten. Nachdem Sie einen Stundenzettel genehmigt haben, exportieren Sie ihn einfach zu Ihrem Gehaltsabrechnungsanbieter. So müssen sie keine Belege mehr sammeln und keine Arbeitsstunden mehr selbst zusammenzählen.

Planday vergleicht die Stempeluhrzeiten automatisch mit den geplanten Start- und Endzeiten und ermöglicht die Konfiguration von Rundungsregeln, um die Richtlinien und Werte Ihres Unternehmens zu berücksichtigen.

Einrichten einer Stechuhr-Station mit unserer Kiosk-App
Als Ergänzung zu den Mitarbeitenden, die die App auf ihrem eigenen Gerät nutzen, kann die Kiosk-App von Planday auch für Tablets vor Ort verwendet werden. So können Sie eine schnelle und bequeme Anmeldung mit einem geheimen Passwort ermöglichen.
Kostenlosen Probezeitraum beginnen
Melden Sie sich hier für einen kostenlosen 30-Tage-Probezeitraum an. Die Hinterlegung von Zahlungsinformationen ist nicht erforderlich.

