Jugendschutz in der Gastronomie – Was ist Recht und richtig?

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Jugendschutz in der Gastronomie – Was ist Recht und richtig?

Alenka Aust

Dec 7, 2018

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    Jugendschutz in der Gastronomie – Was ist Recht und richtig?

    Jugendschutz ist in der Gastronomie ein in zweierlei Hinsicht wichtiges Thema: Einerseits geht es um Gäste, insbesondere um die minderjährigen unter ihnen, die auch ganz gern mal einen Cocktail an der Bar bestellen. Andererseits geht es um oftmals noch minderjährige Aushilfskräfte und Auszubildende – also Mitarbeiter, deren Beschäftigung einem gesonderten Arbeitsschutzgesetz unterliegt. Die Dualität des Themas sollte Grund genug sein, die entsprechenden Gesetze zu kennen und deren konsequente Einhaltung zu gewährleisten. Wir geben an dieser Stelle einen Überblick zu den für Gastronomen relevanten Inhalten im Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

    After work

    Jugendliche im Schichtbetrieb: Knackpunkt Arbeitszeit

    Wer Jugendliche in der Gastronomie anstellt – egal ob als Auszubildende oder Aushilfskräfte – muss vor allem die Regelungen und Gesetze zum Thema Arbeitszeit auf dem Schirm haben. Denn es gilt hier nicht nur zwischen Minder- und Volljährigen zu unterscheiden, sondern unter den minderjährigen auch zwischen unter 16 und unter 18 Jährigen. Die entsprechenden Pflichten sind im sogenannten Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt, das allgemein gültig ist, für die Gastronomie-Branche aber auch einige Abweichungen vom Standard beinhaltet.

    Grundsätzlich ist eine Arbeitswoche von maximal fünf Arbeitstagen vorgeschrieben, die eine Gesamtarbeitszeit von 40 Stunden nicht überschreiten darf. Bei den Auszubildenden wird die Zeit in der Berufsschule selbstverständlich in die Arbeitszeit mit eingerechnet.

    An dieser Stelle kommt die erste branchenspezifische Sonderregelung ins Spiel: Während ein Arbeitstag für Jugendliche eigentlich nur acht Stunden umfassen darf, gilt für den Schichtbetrieb im Gastronomie- und Gaststättengewerbe eine Arbeitszeit von maximal 11 Stunden. Selbst diese Begrenzung lässt sich in besonderen Fällen noch dehnen, wovon wir an dieser Stelle allerdings abraten. Der Erfahrung nach werden Ausnahmen zu schnell zur Regel. Außerdem ist in der Gastronomie auch Wochenend- und Feiertagsarbeit erlaubt, wovon die Regelungen zu vorgeschriebener Arbeits- und Freizeit allerdings unberührt bleiben. Das heißt konkret: Wer Minderjährige am Wochenende beschäftigt, muss trotzdem die Einhaltung der Vorschriften zu arbeitsfreier Zeit gewährleisten – oder in der Praxis zumeist bedeutet: Das Wochenende in Richtung Ruhetag zu verschieben. Außerdem darf nicht an jedem Wochenende gearbeitet werden, was in der Praxis allerdings selten zu Problemen führt.

    Serving coffee

    Pausenzeiten und Nachtarbeit

    Einen hohen Stellenwert im Jugendarbeitsschutzgesetz haben außerdem die vorgeschriebenen Ruhepausen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden, was in der Gastronomie fast immer der Fall ist, ist eine Ruhepause von mindestens sechzig Minuten vorgesehen.

    Auch wenn der gastronomische Alltag hinsichtlich der Pausenzeiten Flexibilität erfordert, empfehlen wir die aktive Entwicklung von Routinen, die zum Arbeitsalltag des jeweiligen Betriebs passen und eine Einhaltung der Bestimmungen ermöglichen.

    Die in der Gastronomie-Branche übliche Nachtarbeit ist im Jugendarbeitsschutz ebenfalls klar geregelt:

    • Unter 16-Jährige dürfen generell nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten
    • Über 16-Jährige dürfen bis 22 Uhr, im mehrschichtigen, gastronomischen Betrieb sogar bis 23 Uhr arbeiten

    Jugendschutz am Bartresen

    Geht es um den Jugendschutz der Gäste, besteht die oberste Pflicht im Sichtbarmachen des aktuellen Jugendschutzgesetzes, kurzum: Ein Aushang muss her.

    Die für die gastronomische Praxis wichtigsten Regeln sind folgende:

    Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich bis 24.00 Uhr ohne Begleitung einer sorge- bzw. oder erziehungsberechtigten Person in Gaststätten aufhalten. Ihnen dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumweine und entsprechende Mischgetränke verkauft werden. Andere alkoholische Getränke, was im Wesentlichen destillierte Alkoholika betrifft, dürfen nicht ausgeschenkt werden.

    Vorsicht vor hohen Strafen

    Da die Strafen für die Nichteinhaltung von Jugendschutzgesetzen und Jugendarbeitsschutzgesetzen enorm hoch sind, empfiehlt es sich:

    Lieber einmal zu viel nach dem Ausweis fragen und auch für bekannte Gesichter lieber kein „Auge zudrücken“. Der Jugendschutz hat zurecht einen hohen Stellenwert in der deutschen Gesetzeslage.

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