Verlängerung der Corona Überbrückungshilfe III

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Verlängerung der Corona Überbrückungshilfe III

Alenka Aust

Sep 20, 2021

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    Verlängerung des Corona Überbrückungshilfe III der Bundesregierung

    Die Überbrückungshilfe III wird als Überbrückungshilfe III Plus

    Es ist fast zwei Jahre her, als in den Nachrichten das erste Mal von einem Virus berichtet wurde. Niemand ahnte zu dem Zeitpunkt welche Auswirkungen diese Pandemie haben wird.

    Für Deutschland, einen Wirtschaftsstandort, zu dessen Kernindustrien der Einzelhandel, die Hotellerie und die Gastronomie gehören, sind die ökonomischen Folgen tiefgreifend. Die monatelangen Schließungen haben für viele Unternehmen das Ende bedeutet, trotz staatlicher Hilfen. Aber auch die Öffnung nach dem Lockdown hat vielen Betrieben den letzten Stoß versetzt. Zusätzliche Auflagen in Form von Hygienemaßnahmen und Konzepten, mangelndes Personal, ausbleibende Kundschaft. All das hatte seinen Preis.

    Nun wurde die staatliche Hilfe verlängert. Unternehmen wie Einzelhandel, Gastronomie oder Hotellerie, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie am stärksten betroffen sind, sollen dabei durch die Überbrückungshilfe III unterstützt werden. Diese wird nun als „Überbrückungshilfe III Plus“ verlängert.

    Das mag jetzt für die meisten wie ein alter Hut klingen, aber die Hilfe wurde um einen wichtigen Punkt erweitert. Die Kosten für notwendige Hygienemaßnahmen und -Schulungen sind nun förderfähig.

    Verkäuferin im Gastronomiebetrieb während der Corona Pandemie

    Voraussetzungen für die Förderung

    Bisher galt für die Überbrückungshilfe III, dass betriebliche Fixkosten und Leasingraten förderfähig sind. Sie wurde an die Antragsteller direkt ausgezahlt. Die Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent, gemessen am jeweiligen Vorjahresmonat.

    Die Coronahilfe wurde oft kritisiert, dass sie nicht weit genug greift, nicht genug abdeckt und verspätet ausgezahlt wird. Zumindest bei der Abdeckung hat der Gesetzgeber nun nachgebessert.

    Mit der neuen Überbrückungshilfe sollen die zusätzlichen Kosten für Hygienemaßnahmen ausgeglichen werden, die für viele Betriebe bei der Wiedereröffnung angefallen sind. Diese können ab jetzt im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfe gefördert werden. Im Detail gehören hierzu Luftfilteranlagen, Hygienespender, Digitalisierung und Schulungen für Mitarbeiter.

    Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen, die für die Umsetzung von Hygienekonzepten notwendig sind, werden mit bis zu 20.000 Euro pro Monat gefördert. Auch hier gilt die 30-Prozent-Hürde. Wer einen Umsatzverlust von mindestens 30 Prozent nachweist, kann staatlich gefördert werden.

    Einen Überblick der förderfähigen Kosten gibt es hier und die FAQ zum Überbrückungsgeld hier.

    Beratung zum Corona III Paket der Bundesregierung

    Überbrückungshilfe III Plus

    Die Überbrückungshilfe III wird unter dem neuen Namen „Überbrückungshilfe III Plus“ bis Dezember 2021 verlängert. Dies ist besonders für die Hotelbranche und die Gastronomie interessant.

    Da die sich die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe trotz der Sommersaison noch nicht erholt hat, unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis September alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten. Darüber hinaus sollen verschiedene Hilfen bis Dezember verlängert werden, wie z. B. der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit. Betriebe sollen zudem Zuschüsse zu ihren Personalkosten erhalten, wenn Sie Ihre Mitarbeiter wieder aus der Kurzarbeit herausholen oder neues Personal einstellen. Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

    Falls Sie nach Corona nun den Neustart wagen und weitere Unterstützung bei der Personalplanung oder Schichtplanung benötigen, gehen Sie den digitalen Weg mit unserer Planday App.

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